(18.09.2026) Der gesetzlich vorgeschriebene, beschleunigte Einbau sogenannter Smart Meter (intelligente Strommessgeräte) geht in Deutschland langsam voran. Die Bundesnetzagentur hat zum 31. Dezember 2025 Ausstattungszahlen erhoben. Demnach seien von rund 4,7 Millionen Pflichteinbauten (zum Beispiel bei über 6.000 kWh Jahresverbrauch oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a EnWG) rund 1,1 Millionen Einheiten mit intelligenten Messsystemen ausgestattet gewesen, was einer erreichten Ausstattungsquote in den Pflichteinbaufällen von 23,3 Prozent entspreche. Haushalte seien zu 5,5 Prozent mit Smart Metern ausgestattet. Das geht aus der Antwort (21/7996) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7751) der AfD-Fraktion hervor.
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit
Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang i.S.d. § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden.
