Wann wird die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung fällig?

Sep. 15, 2026 | Arbeitsrecht

Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, dem zufolge die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung erst mit dem nächsten Gehaltslauf fällig wird. Vielmehr gilt § 271 Abs. 1 BGB und die Abfindung wird sofort, spätestens nach einem angemessenen Abrechnungszeitraum von 14 Tagen fällig.

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