Eine Mitarbeiterin kann von ihrem Arbeitgeber nicht die Herausgabe von Kopien eines vollständigen Compliance-Berichts, der die Ergebnisse einer Untersuchung des Führungsverhaltens der Mitarbeiterin zusammenfasst, inklusive ergänzender rechtlicher Ausführungen und Mandantenhinweise verlangen. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO stellt kein anderes Recht dar, als das in Art. 15 Abs. 1 DSGVO vorgesehene und gewährt keinen eigenständigen Anspruch gegen den Verantwortlichen auf Zurverfügungstellung des Dokuments als solches, sondern auf die personenbezogenen Daten, die es enthält und die vollständig sein müssen.
7 AZR 15/25
Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied
