(06.08.2026) Im Jahr 2015 trat eine heiß diskutierte Änderung für Mieter in Kraft: die Mietpreisbremse. Seitdem dürfen die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsknappheit ausweisen, in denen Vermieter bei einem Mieterwechsel die Mieten nur begrenzt erhöhen dürfen. Der Gesetzgeber wollte so den drastischen Anstieg der Mieten in Ballungsräumen und Großstädten verlangsamen. Denn: Zum Beispiel in Berlin waren die Mieten in den fünf Jahren vor der Reform um durchschnittlich 45 Prozent gestiegen, in München um 28 Prozent.
Wohngipfel: 89 Prozent der Mieter:innen in Großstädten halten härtere Strafen gegen Mietwucher für wirkungsvoll
DGB und Mieterbund fordern mehr Mieterschutz (14.10.2026) Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern im Rahmen des am 15. Oktober in Berlin stattfindenden Wohngipfels mehr Tempo bei den mietrechtlichen Reformen der Bundesregierung....
