Grundbesitzer kann sich nicht um jede kleine Gefahrenstelle kümmern

Jan. 11, 2017 | Mietrecht

(11.01.2017) Vom Grundsatz her sind Gesetzgeber und Rechtsprechung unerbitt-lich: Wer ein Grundstück besitzt, der muss auch dafür sorgen, dass die Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden. Das bedeutet zum Beispiel, Stolperfallen zu verhindern und für den Winterdienst zu sor¬gen. Doch die Gerichte haben nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Verständnis dafür, dass nicht jede einzelne ent¬standene Glätteinsel auf einem Fußweg geortet und beseitigt werden kann.

Quelle: IBR News
Link: Grundbesitzer kann sich nicht um jede kleine Gefahrenstelle kümmern

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen steigen – trotz Marktunsicherheit

Aufwärtstrend im Februar 2026 sollte durch einen Bau-Turbo II unterstützt werden (17.04.2026) Für den Februar 2026 meldete das Statistische Bundesamt im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Genehmigungsplus bei Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neu- und Umbau) von 24,1 Prozent...