Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 %

Juli 8, 2026 | Arbeitsrecht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % in 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

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