Die Einmalzahlung für einen Standortwechsel nach einem Sozialplan setzt voraus, dass der Wechsel Ergebnis des im Sozialplan vorgesehenen Clearingverfahrens ist. Ein erst aufgrund eines Kündigungsschutzverfahrens erfolgter Standortwechsel genügt hierfür nicht.
3 ABB 3/25
Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
