Amtsermittlung nach § 293 ZPO umfasst bei Betriebsvereinbarungen auch deren Wirksamkeit

Juni 13, 2026 | Arbeitsrecht

Die Gerichte müssen die Normen von Betriebsvereinbarungen nach § 293 ZPO von Amts wegen ermitteln. Die Amtsermittlungspflicht kann sich – abhängig vom Vortrag der Parteien – auch auf deren Wirksamkeit erstrecken. Gesetzliche Vermutungen, Grundsätze des Anscheinsbeweises oder tatsächliche Vermutungen greifen im Rahmen der Amtsermittlung nach § 293 ZPO nicht ein.

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