Amtsermittlung nach § 293 ZPO umfasst bei Betriebsvereinbarungen auch deren Wirksamkeit

Juni 13, 2026 | Arbeitsrecht

Die Gerichte müssen die Normen von Betriebsvereinbarungen nach § 293 ZPO von Amts wegen ermitteln. Die Amtsermittlungspflicht kann sich – abhängig vom Vortrag der Parteien – auch auf deren Wirksamkeit erstrecken. Gesetzliche Vermutungen, Grundsätze des Anscheinsbeweises oder tatsächliche Vermutungen greifen im Rahmen der Amtsermittlung nach § 293 ZPO nicht ein.

Ähnliche Beiträge

6 AZR 211/25

Personenkraftwagenfahrer - Tagegeld

7 ABR 26/24

Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht