Schwerbehindertenvertretung: „Kenntnis“ ist keine Zustimmung

Juni 10, 2026 | Arbeitsrecht

Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist gemäß § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam, wenn sie vor Ablauf der analog § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG geltenden einwöchigen Stellungnahmefrist der Schwerbehindertenvertretung ausgesprochen wird und keine eindeutige, das Anhörungsverfahren abschließend beendende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung vorliegt. Die bloße Kenntnisnahme der Kündigungsabsicht genügt hierfür nicht.

Ähnliche Beiträge

Kosten zur Beseitigung von Bergschäden steuerlich absetzbar

(29.10.2026) Aufwendungen für die Beseitigung von Bergschäden an einem Grundstück können zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2026 - IX R 13/25 entschieden.

Kein Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung

(29.10.2026) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762) auf eine Kleine Anfrage der...

Bundesregierung will Baukosten senken

Mieterbund begrüßt Vorschlag für "Gebäudetyp E" und fordert Nachbesserungen (29.10.2026) Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung ausdrücklich, mit dem gestern vorgelegten Gesetzesentwurf für einen "Gebäudetyp E" nachhaltig und effektiv...