Mit fast zwei Promille wollte ein Mann aus einem Parkhaus herausfahren. Er kam aber nicht weit, weil eine Mitarbeiterin die Schranke sperrte. Strafbar ist das trotzdem, denn er fuhr im öffentlichen Straßenverkehr, so das BayObLG.
2 AZR 128/25
Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
