Das ArbG Berlin hat die Klage des Landes Berlin abgewiesen, mit der das Land der Gewerkschaft ver.di untersagen wollte, Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin zur Durchsetzung von Streikforderungen über bestimmte Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Auszubildenden durchzuführen.
2 AZR 128/25
Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
