Damit das Gemeinschaftseigentum dauerhaft funktionstüchtig und zukunftstauglich bleibt: der rechtssichere Weg zu Know-how und Weitblick
(27.05.2026) Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mehr Freiheit und Verantwortung bei der Auswahl ihrer Handwerker, als es bislang oft Praxis war. Mit seinem Urteil vom 27. März 2026 wird die „Drei-Angebote-Regel“ ihre Bedeutung verlieren. Sie besagte: Für Erhaltungsmaßnahmen in der WEG müssen mindestens drei Angebote von Handwerkern eingeholt werden, bevor die Gemeinschaft ordnungsgemäß darüber Beschluss fasst, wer als wirtschaftlichster Anbieter zu beauftragen sei.
