(26.05.2026) Die drohende Heizungsvorgabe für Großstädte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag, 21. Mai, um vier Monate verschoben. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gilt in Städten über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026 – statt wie bisher geplant ab dem 1. Juli. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt den Beschluss.
Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags: Wie ist die tarifliche Überlastquote zu berechnen?
Die Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags kann ergeben, dass Arbeitnehmer außerhalb des tariflichen Geltungsbereichs bei der Berechnung, ob eine sog. Überlastquote erfüllt ist, zu berücksichtigen sind.
