Heizungsgesetz: Bundestag beschließt Verschiebung der 65-Prozent-Regel in Großstädten

Mai 26, 2026 | unkategorisiert

(26.05.2026) Die drohende Heizungsvorgabe für Großstädte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag, 21. Mai, um vier Monate verschoben. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gilt in Städten über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026 – statt wie bisher geplant ab dem 1. Juli. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt den Beschluss.

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