Vollstreckung von Zeugnisvergleichen bei Streit über Zeugniswahrheit

Mai 21, 2026 | Arbeitsrecht

Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis nach dessen Entwurf zu erteilen, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf, hat einen vollstreckbaren Inhalt. Das Vollstreckungsverfahren dient jedoch nicht der materiellen Prüfung, ob Verstöße gegen die Grundsätze der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit tatsächlich vorliegen.

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