Digitale Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur verbessert die Transparenz bei Kurzzeitvermietungen und ermöglicht eine evidenzbasierte Steuerung

Mai 20, 2026 | unkategorisiert

(20.05.2026) Heute nimmt die Bundesnetzagentur ihre neue Aufgabe als digitale Datendrehscheibe bei Kurzzeitvermietungen auf. Die EU-Verordnung 2024/1028 führt zum 20. Mai 2026 ein System zum digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermietern von Kurzzeit-Unterkünften, Behörden und Statistikämtern ein. Herzstück ist eine zentrale digitale Datendrehscheibe pro Mitgliedstaat, an die Online-Plattformen Buchungsdaten digital, automatisiert und datenschutzkonform senden und von der berechtigte Behörden diese Daten digital abrufen können.

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