(15.05.2026) Die Bundesregierung korrigiert mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zentrale Fehler des bisherigen Heizungsgesetzes. Aus Sicht von Handwerk BW ist das ein notwendiger Schritt – aber noch kein echter Neustart. Zwar fällt die starre 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungstausch weg. Gleichzeitig drohen neue Regeln, zusätzliche Nachweispflichten und neue Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Mieter.
Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags: Wie ist die tarifliche Überlastquote zu berechnen?
Die Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags kann ergeben, dass Arbeitnehmer außerhalb des tariflichen Geltungsbereichs bei der Berechnung, ob eine sog. Überlastquote erfüllt ist, zu berücksichtigen sind.
