Kein Inflationsausgleich in Elternzeit ohne Entgeltbezug

Mai 9, 2026 | Arbeitsrecht

Der Ausschluss von Beschäftigten in Elternzeit ohne Entgeltbezug von Leistungen nach dem TV Inflationsausgleich verstößt weder gegen das Benachteiligungsverbot des AGG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da die tarifliche Differenzierung nicht an das Geschlecht, sondern an das Bestehen eines aktiven entgeltpflichtigen Arbeitsverhältnisses bzw. den Bezug gleichgestellter Entgeltersatzleistungen anknüpft und von der Tarifautonomie gedeckt ist.

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