Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1.7.2026 um 4,24 % steigen.
7 AZR 114/25
(Freigestelltes) Betriebsratsmitglied - Vergütung
