Dienstliche Beurteilung entscheidet – Dokumentationspflicht im Auswahlvermerk zwingend

Apr. 29, 2026 | Arbeitsrecht

Vorrangiges Auswahlkriterium im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG ist die aktuelle dienstliche Beurteilung. Dies gilt erst recht, wenn dies eine anwendbare Dienstvereinbarung vorsieht. Inwieweit der öffentliche Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung dienstliche Beurteilungen berücksichtigt hat, muss in einem Auswahlvermerk festgehalten werden.

Ähnliche Beiträge

Kosten zur Beseitigung von Bergschäden steuerlich absetzbar

(29.10.2026) Aufwendungen für die Beseitigung von Bergschäden an einem Grundstück können zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2026 - IX R 13/25 entschieden.

Kein Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung

(29.10.2026) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762) auf eine Kleine Anfrage der...

Bundesregierung will Baukosten senken

Mieterbund begrüßt Vorschlag für "Gebäudetyp E" und fordert Nachbesserungen (29.10.2026) Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung ausdrücklich, mit dem gestern vorgelegten Gesetzesentwurf für einen "Gebäudetyp E" nachhaltig und effektiv...