Nachtschichtarbeit oder lediglich Nachtarbeit im Rahmen einer Spätschicht?

Apr. 29, 2026 | Arbeitsrecht

Nachtschichtarbeit i.S.v. Ziffer 46 d) des Manteltarifvertrages zwischen dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Bayern-Thüringen e.V. und der Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Frankfurt vom 18.8.2006 liegt – dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend – nur vor, wenn die Arbeitszeit der Schicht überwiegend in der Nachtzeit (hier: 20 bis 6 Uhr) liegt.

Ähnliche Beiträge

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge

7 AZR 15/25

Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied