Der Umstand, dass eine schriftliche Einladung per E-Mail zu einem Vorstellungsgespräch der sich bewerbenden schwerbehinderten oder gleichgestellten Person nicht entsprechend § 130 BGB zugegangen ist, vermag die Kausalitätsvermutung nach § 22 AGG nur dann zu begründen, wenn der Arbeitgeber nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um einen ordnungsgemäßen und fristgerechten Zugang der Einladung zu bewirken.
Ratgeber Trennung und Trennungsjahr
Eine Trennung ist emotional ein Kraftakt und organisatorisch ein Labyrinth. Das Trennungsjahr ist zudem die gesetzliche Voraussetzung für eine Scheidung. 1. Der offizielle Start: Das Trennungsjahr Das Trennungsjahr dient als „Bedenkzeit“. Der Gesetzgeber möchte...
