Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses nach unentschuldigten Fehlzeiten

Apr. 14, 2026 | Arbeitsrecht

Die Umdeutung einer nach Ende der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses in eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist ist nicht möglich. Unentschuldigte Berufsschulfehlzeiten rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung regelmäßig nicht, wenn es bei minderjährigen Auszubildenden an einschlägiger Abmahnung, pädagogischer Einwirkung (§ 14 BBiG) und einem beharrlichen Fehlverhalten fehlt.

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