Das ArbG Berlin hat am 24.3.2026 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für den Bereich der Zentralsterilisation in den Berliner Vivantes-Kliniken für den ab dem 25.3.2026 angekündigten Warnstreik festgelegt.
3 AZR 77/25
Versorgungsversprechen - Rechtsmissbrauchseinwand - widersprüchliches Verhalten
