Die wahrheitswidrige Behauptung eines im Krankenhaus tätigen Arbeitnehmers, aufgrund ärztlicher Untersuchung vorläufig impfunfähig zu sein, stellt eine erhebliche Pflichtverletzung (§ 241 Abs. 2 BGB) dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Maßgeblich ist insbesondere der Vertrauensbruch. Aber auch ein Täuschungsversuch genügt insoweit.
3 ABB 3/25
Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
