Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Markus Krumbiegel mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Krumbiegel übernimmt den Vorsitz des Achten Senats. Außerdem wurden mit Matthias Kreutzberg-Kowalczyk und Markus Weingarth zwei neue BAG-Richter ernannt.
Wartezeitkündigung: § 15 Abs. 3b KSchG findet weder unmittelbar noch analog auf Vorfeldinitiatoren einer Personalratswahl Anwendung
Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG findet auf sog. Vorfeldinitiatoren von Personalratswahlen weder direkt noch analog Anwendung. Bei einer auf einem subjektiven Werturteil beruhenden Wartezeitkündigung genügt die Mitteilung der als nicht erfolgreich...
