Zahl der erteilten Arbeitsmarktzulassungen an ausländische Staatsangehörige seit 2021 stark gestiegen

März 3, 2026 | Arbeitsrecht

Um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU in der Regel eine Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Anzahl dieser Arbeitsmarktzulassungen ist seit 2021 um 140 % gestiegen – auf gut 521.000 im Jahr 2025. Das ist auch gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus von 17 %. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis. Ebenso Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl bewilligt worden ist.

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