Gebäudemodernisierungsgesetz: Ohne verlässliche Förderung keine Wärmewende im Bestand

Feb. 26, 2026 | unkategorisiert

(26.02.2026) Mit den veröffentlichten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist die Richtung für die nächste Stufe der Wärmewende gesetzt. Absehbar ist, dass die 65-Prozent-Vorgabe aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entfällt. Künftig soll sie durch einen technologieoffenen Katalog zulässiger Heizungsoptionen ersetzt werden. Hinzu kommen neue Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) sowie eine zusätzliche Grüngas-/Grünölquote.

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5 AZR 79/25

Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA)