(24.02.2026) In Sachsen-Anhalt gilt seit November 2025 eine Wertgrenze von 100.000 Euro für Direktaufträge. Wie Vergabestellen damit korrekt umgehen, erläutert das Wirtschaftsministerium in einem Rundschreiben.
8 AZR 76/25
Anspruch auf Zinsen - Rechtsirrtum
