(13.02.2026) Zeigt ein Notar einen Vertragsschluss, der ein inländisches Grundstück betrifft, der Grunderwerbsteuerstelle nicht oder nicht rechtzeitig an, so haftet er für daraus entstehende Folgen nicht. Der BFH rät den Vertragsparteien deshalb, ihre eigene parallel dazu bestehende Anzeigepflicht ernst zu nehmen.
Schleswig-Holstein ändert Vergabeverordnung: Höhere Wertgrenzen geplant
(03.03.2026) Das Land Schleswig-Holstein plant eine umfassende Änderung seiner Vergabeverordnung zum zweiten Quartal 2026. Ziel ist es, die öffentliche Vergabe durch deutlich höhere Schwellenwerte für Direktvergaben und die Einführung flexiblerer Verfahrensarten zu...
