Im Falle einer Vergütungsklage, die maßgeblich auf die Betriebsrisikolehre (§ 615 Satz 3 BGB) gestützt wird, liegt ein Sic-non-Fall vor. Daher eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich bei dem Vertragsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen.
Mietkaution: Was Mieter und Vermieter dazu wissen müssen
(19.03.2026) Meist müssen Mieter zu Beginn ihres Mietverhältnisses einen Geldbetrag beim Vermieter hinterlegen. Dieser dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter ihm beim Auszug noch Geld schuldet. Man nennt diesen Betrag auch Mietkaution oder...
