Einstweiliger Rechtsschutz: Keine Berichtigung der Wählerliste für anstehende Betriebsratswahl

Feb. 5, 2026 | Arbeitsrecht

Das ArbG Köln hat den Eilantrag eines Arbeitgebers, die vom Wahlvorstand aufgestellte Wählerliste für die anstehende Betriebsratswahl des Hauptbetriebs Köln zu berichtigen, zurückgewiesen. Der Arbeitgeber verlangte die Streichung von rund 100 Arbeitnehmern
von der Wählerliste, weil er deren Wahlberechtigung in Zweifel zog.

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