Eine Fluglinie haftet für fehlerhafte Auskünfte ihrer Callcenter-Mitarbeiterin. Lässt sich der Information der Mitarbeiterin entnehmen, dass die Fluggäste sich selbst um Ersatzflüge für einen annullierten Flug kümmern müssten, muss die Fluggesellschaft die Kosten der Ersatzflüge erstatten.
Sorge um die finanzielle Situation der Kommunen
Verband sieht auch Gefahr für die Bauwirtschaft (12.06.2026) Deutschlands Kommunen rutschen tiefer in die Finanzkrise: Fast jede zweite Stadt und Gemeinde bewertet ihre Lage inzwischen als mangelhaft, so erste Ergebnisse des KfW Kommunalpanels 2026. Gleichzeitig...
