Eine Fluglinie haftet für fehlerhafte Auskünfte ihrer Callcenter-Mitarbeiterin. Lässt sich der Information der Mitarbeiterin entnehmen, dass die Fluggäste sich selbst um Ersatzflüge für einen annullierten Flug kümmern müssten, muss die Fluggesellschaft die Kosten der Ersatzflüge erstatten.
Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich
(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...
