(02.02.2026) Wenn ein Mieter Schäden an der Mietwohnung verursacht, kann der Vermieter in vielen Fällen Schadensersatz fordern. Manchmal kommt es dazu im laufenden Mietverhältnis, öfter aber bei dessen Beendigung. Denn: Bei der Wohnungsübergabe fallen oft Sachschäden auf, mit denen der Mieter im Laufe der Zeit leben gelernt hat. Typisch sind gesprungene Fliesen, beschädigte Rollläden, Brandlöcher im Bodenbelag oder angeschlagene Waschbecken. Nicht selten wird auch Schadensersatz für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen verlangt. Ob der Mieter für Schäden an der Wohnung Schadensersatz leisten muss, hängt immer von den Einzelheiten des jeweiligen Falles ab. Vermieter können jedoch nur zeitlich begrenzt Forderungen stellen.
5 AZR 79/25
Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA)
