Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Lohnerhöhung trotz Ablehnung des neuen Vertrags

Jan. 24, 2026 | Arbeitsrecht

Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ist unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. Maßgeblich ist hierbei der Zweck für die Gewährung der Leistung – hier eine Lohnerhöhung – und nicht für deren Vorenthaltung.

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