Auch gekündigte Arbeitnehmer, die Kündigungsschutzklage erhoben haben, sind weiterhin zum Betriebsrat wählbar. Um auch solchen Wahlbewerbern die Wahlwerbung zu ermöglichen, ist es notwendig, den zeitweisen Zugang zum Betrieb zu erhalten.
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Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
