(04.12.2025) Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 03.12.2025 die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die Widerklage der Mieterin hin verurteilt, die Funktionsfähigkeit der in der Wohnung der Mieterhin installierten Heizkörper wiederherzustellen.
Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko
von Dasch Marketing | Dez. 4, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare
