(01.12.2025) Seit dem 01.11.2025 gilt in Sachsen-Anhalt ein geändertes Tariftreue- und Vergabegesetz. Es gibt dem zuständigen Ministerium die Möglichkeit, per Verordnung über den Anwendungsbereich zu entscheiden.
6 AZR 82/26
Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung - Restlaufzeiten
