Ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins unterfällt der Sozialversicherungspflicht

Nov. 12, 2025 | Arbeitsrecht

Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war mit dieser Tätigkeit abhängig beschäftigt und nicht ehrenamtlich tätig. Er war damit in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, so dass Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen.

Ähnliche Beiträge

BauGB-Novelle: Eigentümer nicht wie Investoren behandeln

(04.05.2026) Der gemeinnützige Verband Wohneigentum hat zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung der Novelle, Planungsverfahren zu beschleunigen und die...