Darlegungslast für Schenkungsanfechtung von Zahlungen aufgrund eines angeblichen Scheinarbeitsverhältnisses
Nov. 12, 2025 | Arbeitsrecht
Wer sich auf die Nichtigkeit eines Geschäfts nach § 117 Abs. 1 BGB beruft, trägt für den Scheincharakter des Geschäfts die Beweislast. Dies gilt auch für die Behauptung, bei einem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft gehandelt. Dem entspricht, dass den anfechtenden Insolvenzverwalter die primäre Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer unentgeltlichen Leistung i.S.d. § 134 InsO trifft.