Die Regelungen der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU sind überwiegend wirksam. Für nichtig erklärt werden allerdings die Bestimmung, in der die Kriterien aufgeführt sind, die von Mitgliedstaaten, in denen es gesetzliche Mindestlöhne gibt, bei der Festlegung und Aktualisierung dieser Löhne zwingend zu berücksichtigen sind, sowie die Vorschrift, die eine Senkung dieser Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen.
7 AZR 114/25
(Freigestelltes) Betriebsratsmitglied - Vergütung
