Um die Ausnahme vom Gesetzeswortlaut zu billigen, genügt es nicht, wenn der Arbeitnehmer auf verschiedenen Arbeitsplätzen beschäftigt war. Vielmehr ist regelmäßig erforderlich, dass die in dem neuen Arbeitsverhältnis geschuldete Tätigkeit Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert, die sich wesentlich von denjenigen unterscheiden, die für die Vorbeschäftigung erforderlich waren.
Neu erschienen: „Kosten im Stahlbau 2026“
(12.01.2025) Stahl überzeugt Planer und Architekten durch seine Klimafreundlichkeit und seine große konstruktive Freiheit. Doch wie lassen sich Bauvorhaben mit Stahl wirtschaftlich verlässlich bewerten? Orientierung bietet der alle zwei Jahre aktualisierte Leitfaden...
