Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 zunächst auf 13,90 € je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2027 auf 14,60 €. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % – insgesamt also um 13,88 %.
Neu erschienen: „Kosten im Stahlbau 2026“
(12.01.2025) Stahl überzeugt Planer und Architekten durch seine Klimafreundlichkeit und seine große konstruktive Freiheit. Doch wie lassen sich Bauvorhaben mit Stahl wirtschaftlich verlässlich bewerten? Orientierung bietet der alle zwei Jahre aktualisierte Leitfaden...
