Einzelfallabwägung statt Regelwert: Zur Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Nov. 1, 2025 | Arbeitsrecht

Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.v. § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.

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