Kein Arbeitsunfall: Sprung aus Fenster nach Explosion der E-Roller-Akkus im Homeoffice

Okt. 29, 2025 | Arbeitsrecht

Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in Brand geraten sind, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein solches Ereignis stellt keinen Arbeitsunfall dar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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