GeschGehG: Ablehnung der Einstufung einer Funktionsweise einer Überwachungsmethode als geheimhaltungsbedürftig

Okt. 27, 2025 | Arbeitsrecht

§ 273a ZPO ermöglicht auf Antrag den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren, auch wenn der Streitgegenstand außerhalb des GeschGehG liegt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: GeschGehG: Ablehnung der Einstufung einer Funktionsweise einer Überwachungsmethode als geheimhaltungsbedürftig

Ähnliche Beiträge

6 AZR 102/25

Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle

Kein Inflationsausgleich in Elternzeit ohne Entgeltbezug

Der Ausschluss von Beschäftigten in Elternzeit ohne Entgeltbezug von Leistungen nach dem TV Inflationsausgleich verstößt weder gegen das Benachteiligungsverbot des AGG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da die tarifliche Differenzierung nicht an das Geschlecht, sondern an...

BVMB: „Das ist zwar schön, aber zu wenig!“

Bau-Spitzenverband fordert mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen für den Bundesfernstraßenbau (08.07.2026) Der Bund investiert nach den aktuellen Planungen im Jahr 2027 rund 100 Millionen Euro mehr in die Bundesfernstraßen als im Vorjahr. "Das ist zwar schön, aber...