Der Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs bei einer langen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit kann per Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Anderslautende Arbeitsvertragsrichtlinien (hier: Diakonie Deutschland – AVR-DD) müssen nicht zwingend angewendet werden. Bedienen sich die Kirchen jedermann offenstehender privatautonomer Gestaltungsformen, unterliegen sie daher unter Berücksichtigung ihres Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechts den zwingenden Vorgaben staatlichen Arbeitsrechts.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verfall gesetzlichen Urlaubsanspruchs kann per Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden
