Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 %

Juli 28, 2025 | Arbeitsrecht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 % betragen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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