Bundestariftreuegesetz: "Bürokratieaufbau statt -abbau"

Juli 24, 2025 | Mietrecht

Verband schlägt Alarm beim Tariftreuegesetz

(24.07.2025) Am Dienstag, dem 22. Juli 2025, hat das sogenannte Bundestariftreuegesetz die nächste Hürde genommen und ist in die Ressortabstimmung gegangen. Die Idee dazu stammt noch aus der Amtszeit des früheren Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD). Seine Nachfolgerin, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), hat das Vorhaben weiterverfolgt und in den Koalitionsvertrag integriert. Bas betonte die Bedeutung des Gesetzes für faire Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit dem Bundestariftreuegesetz soll die Sozialpartnerschaft gestärkt, Lohndumping vorgebeugt und mangelhafte Arbeitssicherheit verhindert werden. Konkret soll das Gesetz bei öffentlichen Aufträgen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gelten. Dabei sollen „tarifvertragliche Arbeitsbedingungen“ verbindlich sein.

Quelle: IMR News Mietrecht
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