Das LAG Köln hat beschlossen, dass für Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Zwar sehe der als Rahmenvertrag ausgestaltete DFB-Mustervertrag keine unmittelbaren Verpflichtungen für die Vertragspartner vor. Die vertraglichen Regelungen seien jedoch nicht isoliert, sondern in Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB zu betrachten. Im Ergebnis sprächen die Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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