Das LAG Köln hat die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des ArbG Bonn, mit der das Arbeitsverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 € aufgelöst wurde, größtenteils zurückgewiesen und die Höhe der Abfindungssumme wegen einer geringfügig abweichenden Berechnungsweise auf 68.154 € festgesetzt. Gegenstand des Verfahrens und Grund für die Höhe der Abfindung war ein sexistisches und übergriffiges Verhalten des Geschäftsführers gewesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindungszahlung wegen Missbrauch der Machtstellung als Geschäftsführer
